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Krankenvesicherung

Die private Krankenversicherung für Studenten

ist verpflichtend für Studenten und somit die wichtigste Versicherung. Alle Studenten, die an staatlichen Hoch- oder Fachhochschulen studieren, sind bei Einschreibung verpflichtet eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse im Studierendensekretariat vorzulegen. Auch beim BAföG Amt muss eine Krankenversicherungsbescheinigung eingereicht werden.
Die meisten Studenten sind noch über ihre Eltern mitversichert. Bis zum 25 Lebensjahr können Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert sein. Ausgenommen davon sind Studenten, die monatlich mehr als 400 Euro verdienen. In diesem Fall müssen sie sich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichern. Hierbei können sie von einem günstigeren Studententarif profitieren. Dieser Studententarif gilt für eine maximale Studiendauer von 14 Semester und bis zum Ende des 30. Lebensjahres. Danach gilt auch für Studenten der Normaltarif der Krankenversicherung.

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